BRD RICHTER 1997 + 2008...deutsche Professoren und Intellektuelle
vertrieben die juedischen intellektuellen 1918 bis 1933 aus ihren jobs
bevor hitler kam!!!!



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VIEW filmclip nov 2008
Richter verstossen auf das recht auf rechtliches gehör Über ihr machtinstrument DAS PROTOKOLL- Welches sie selber diktieren
Es ist ein klassenprotokoll des richters
Es gibt die meinung des richters wieder : als faktenaufnahme getarnt.
view : camouflage yuppy
nach 1945 übernahmen die NAzi intellektuellen , "standes"juristen alle pole positions in deutschland.sie führten das berufsbeamtentum erneut ein !! und erhalten fette pensionen.
1945 bis 2008 Richter gerichte BRD: Entrechtungs strategien: das protokoll
Der RICHTER ELIMIERT im protokoll , beweise die ihm und seinem vorgefassten Urteil/Meinung schaden könnten, Er eliminiert ihn belastende (weil nicht beachtete ) nachweise des rechtlichen gehörs. rezension(ingo müller::"furchtbare juristen")Wo bleiben die jüdischen juristen- sie fehlen : demokratie seit 1945 wurden die rechtsanwaltskammern nicht zur rechenschaft gezogen. Anwalt in brd ist gleichzusetzen mit der unbewältigter vergangenheit= Ist gleichzusetzen mit kaisertreuem standesdünkel- mit autorität

klassen-bildungs-wesen aus dem kaiserreich. More >> ......judges 1997 view dok___1933 ... Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 ergab für die Regierungskoalition eine absolute Mehrheit. ..Kurz danach begann ein Kesseltreiben gegen jüdische Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. SA-Männer stürmten in die Gerichte und suchten nach jüdischen Juristen, die bedroht, misshandelt und gezwungen wurden, die Gerichtsgebäude zu verlassen. Den jüdischen Juristen wurde nahe gelegt, Urlaubsanträge zu stellen bzw. vorübergehend auf die Berufsausübung zu verzichten.__Durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 sollte die Zulassung jüdischer Rechtsanwälte zurückgenommen werden. Viele von ihnen erfüllten jedoch die Voraussetzungen einer vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg verlangten und im Gesetz verankerten Ausnahmeregelung („Frontkämpferprivileg“), so dass ein von den Antisemiten unvorhergesehen großer Teil der jüdischen Anwälte ihren Beruf bis 1938 weiter ausüben konnte._____ Von den rund 19.500 zugelassenen Rechtsanwälten waren 4.394 jüdischer Abstammung (rund 22%); in den Großstädten wie Hamburg[2] hatten 1933 rund 32%, in Berlin rund 60% der Rechtsanwälte mindestens einen jüdischen Großelternteil.[3] Mehr als ein Drittel von ihnen hatte keine Bindung zu einer jüdischen Kultusgemeinde.______Der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen forderte im Frühjahr 1933, dass „alle Juden restlos aus jeder Form des Rechtslebens heraus müssen,“ ___ und wollte sich damit der auch als Anhänger der Republik, engagierte Demokraten, Sozialisten oder Pazifisten verhassten Konkurrenten entledigen.
Rechtsanwälten, die auch nur einen jüdischen Großelternteil haben, konnte die Zulassung zum 30. September 1933 entzogen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen wurden Rechtsanwälte, die bereits seit dem 1. August 1914 zugelassen waren oder im Weltkrieg an der Front gekämpft hatten oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen waren. Neuzulassungen können auch dieser Gruppe versagt werden.

Durch dieses Gesetz verloren etwa 1.500 Rechtsanwälte ihre Zulassung. In einer Durchführungsverordnung vom 1. Oktober 1933[6] wurde den verbliebenen 2.900 jüdischen Kollegen zunächst der „volle Genuss der Berufsrechte“ zugesichert. Andererseits wurde von den Rechtsanwaltkammern der berufliche Verkehr mit ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälten als standeswidrig geahndet und ihre Beschäftigung unterbunden. Als Folge des auf dem Nürnberger Parteitag 1935 erlassenen Reichsbürgergesetzes wurden zunächst alle nach der Ausnahmeregelung im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums noch im Amt belassenen Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand versetzt._______
Ingo Müller: Furchtbare Juristen.
Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. München 1987, ISBN 3-463-40038-3

aus einer rezension " Zunächst gab es nach dem Krieg das Problem, dass natürlich ein Justizsystem mit ausgebildeten Juristen notwendig war, andererseits die Juristen unter den Berufsgruppen des Dritten Reiches mit die höchste Dichte an Parteimitgliedern hatte. Zwischen 90 und 95 % lag dieser Anteil reichsweit.
In ganz Bremen waren zwei Richter nicht vorbelastet. Von der anfänglichen scharfen Entnazifizierung mussten sich die Besatzungsmächte schnell verabschieden und so wurden recht bald selbst die Vorsitzenden von Sondergerichten als Mitläufer oder Unbelastete eingestuft um sie sofort wieder in das Justizsystem zu integrieren. (!!!!) Dieses und die Standesorganisation führte dazu, dass sich an diesem Gesamtbild nur recht wenig geändert hat:

Während der Zeit des Dritten Reiches entlassene oder emigrierte Juristen wurden in der Regel nicht mehr in das Justizsystem zurückgelassen,
die Richter und Juristen aus den "verlorenen" Reichsgebieten dagegen, wiederum fast alle "vorbelastet", nach und nach integriert.
nach dem krieg ,,,,," Ein weiteres beispiel lässt wiederum nur das Kopfschütteln zu: Ein Kommunist, von 1933 von Gericht in ein KZ verbannt, klagte auf eine Entschädigung und traf gleich wieder auf den Richter, der ihn ins KZ geschickt hatte: Der Antrag auf Entschädigung wurde abgelehnt, der Kläger musste sich anhören, dass er es wohl nie lerne! "

"Ingo Müller kann auch die These widerlegen, dass Richter, Gerichte und Staatsanwälte durchgehend nur geltendes Recht angewendet hätte: Zu häufig hat die oberste Instanz, das Reichsgericht, Urteile zurückgewiesen - die deutlich zu hart ausgefallen sind. Das spricht für die Willkür, zu der die Gerichte in der Lage waren und die dann scheinbar auch zunehmend die Arbeit der Gerichte kennzeichnete. ...

Das Reichsgericht freilich kann sich hier nicht moralisch läutern, denn auch dieses Gericht hat an einer drastischen Verschärfung der Urteile seinen Anteil gehabt.
Auffallend erscheint vor allem die Anbiederung an die neuen Herrscher nach der Machtergreifung. Die Tatsache, dass man sich unliebsamer Kollegen schnell selbst entledigte, der vorauseilende gehorsam und die unmenschliche Härte arbeitet Müller deutlich heraus. "

" Skandalös freilich wirkt die Aufarbeitung der Geschichte. Allein schon, dass durch die politisch administrative Unfähigkeit der Anteil der belasteten Juristen im Justizwesen nach 1950 deutlich höher war als noch unter den Nationalsozialisten selbst macht fassungs - und sprachlos. Und auch die Tatsache, dass die Justiz die eigenen Interessen ganz massiv durchsetzen konnte, die Opfer aber in der Regel von den belasteten Juristen abgekanzelt worden sind."

TERRORREGIME GERICHT 2008 DEUtSCHLAND
beteiligte haben kein recht auf aufnahme in das protokoll in einer verhandlung was sie oder zeugen vortragen . Richter diktieren die protokolle
Protokolle geben nicht den tatsachenbestand wieder –. Sie werden vom richter komponiert um sich abzudecken-für nachträgliche überprüfung.

Im EU land spanien – wird die verbale verhandlung auf tonträger aufgenommen , kann von den parteien gegen CD gebühr erstanden werden.

in BRD: Das richterprotokoll verstösst auf das recht auf rechtliches gehör auf chancengleichheit
Der richter diktiert das Protokoll Ein fall für die menschenrechtskommission.
2008 Primäres Standes- Ziel bleibt: Ausschluss vom rechtlichen gehör
Primäres instrument: das protokoll - Es wird vom richter diktiert.
transparente nachvollziehbarkeit eliminiert für die beteiligten., Der richter führt ein verfahren auf dem protokoll-papier , indem er sich für das nxte verfahren absichert.
1933 die jüdische intelligenz war assimiliert und bekleidete 20% als juristen und -- 2/3 juden an UNI instituten und wissenschaftler. die deutschen intellektuellen stände– wollten juden elimieren um die intellektuelle ständeposition wiederzuerlangen, die sie 1918 nach WW1 verloren hatten .
1918 bis 1932 jüdische juristen waren demokraten traten für gleiche rechte für alle= igual opportunity ein . waren pazifisten, vertraten arme leute und erkämpften deren rechte, Sie vertraten Klienten gegen ungerechte richterentscheide , erkämpften neue interpretation der rechte für alle...waren die intellektuelle avantgarde des rechts ...die deutschen Intellektuellen waren in der Mehrheit antidemokratisch eingestellt als dem Kaiser verpflichteten Untertanen.
2008 Auslegung der gesetze in eine drei klassen standes gesellschaft
die uni profs .. juristen .. haben die vergangenheit und deren strukturen in der administration nicht thematisiert ..diese wiederholen sich bis 2008 –exemplarisches beispiel: das vom richter diktatorisch diktierte protokoll. weitere untransparente sogenannte "gutachterfunktion " die der richter übernimmt , wenn es um zugang der rechtsbeihilfe(armenhilfe/PKH , prozesskostenhilfe) geht.der richter entscheidet ob das verfahen angeblich aussicht auf erfolg habe- und zwar ohne gesetzes-recherchen vorzunehmen.meist nach anweisung der reichen,anwaltlich vertretenen partei....er impliziert die standesbehaftetet perspektive...auf die finaziell benachteiligte partei- als meist erfolglos...als weiteren trick...üebrnimmt natürlich der standeskollege (etwa bei beschwerde)..die gleiche perspektive...ohne geltende gesetz anzuwenden.(rechtsschutz gegen Richter) Standes-rechtsbeugung
books should be translated into english : Messerschmidt „Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende. and Ingo Müller "furchtbare juristen"

The jewish intellectual assimiliated in upper class profession-with a peak 1918 to 1932, jews had 22% of lawyer jobs , and 2/3 scientists in university institutes were jews. teachers in schools 1/3 jewish. back
facts were a menace for German empire true intellectuals,bureaucrats, teachers, proffessors, scientists, they backed up the elimation out of society of jewish citizens .there is proof of this because before hitler came to power these intellectuals chased jewish intellectuals and made it possible that they lost their jobs. more english
After 1945 these intellectuals kept on as lawyers,judges : in democracy with empire class view , and “ethic “ view toward "democrats" , “minor” classes. ( or” races” )

The jewish intellectual assimiliated in upper class profession-with a peak 1918 to 1932, jews had 22% of lawyer jobs , and 2/3 scientists in university institutes were jews. teachers in schools 1/3 jewish. back
facts were a menace for German empire true intellectuals,bureaucrats, teachers, proffessors, scientists, they backed up the elimation out of society of jewish citizens .there is proof of this because before hitler came to power these intellectuals chased jewish intellectuals and made it possible that they lost their jobs. more english
After 1945 these intellectuals kept on as lawyers,judges : in democracy with empire class view , and “ethic “ view toward "democrats" , “minor” classes. ( or” races” )

 

1933 ... Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 ergab für die Regierungskoalition eine absolute Mehrheit. ..Kurz danach begann ein Kesseltreiben gegen jüdische Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. SA-Männer stürmten in die Gerichte und suchten nach jüdischen Juristen, die bedroht, misshandelt und gezwungen wurden, die Gerichtsgebäude zu verlassen. Den jüdischen Juristen wurde nahe gelegt, Urlaubsanträge zu stellen bzw. vorübergehend auf die Berufsausübung zu verzichten.
Durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 sollte die Zulassung jüdischer Rechtsanwälte zurückgenommen werden. Viele von ihnen erfüllten jedoch die Voraussetzungen einer vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg verlangten und im Gesetz verankerten Ausnahmeregelung („Frontkämpferprivileg“), so dass ein von den Antisemiten unvorhergesehen großer Teil der jüdischen Anwälte ihren Beruf bis 1938 weiter ausüben konnte.
Von den rund 19.500 zugelassenen Rechtsanwälten waren 4.394 jüdischer Abstammung (rund 22%); in den Großstädten wie Hamburg[2] hatten 1933 rund 32%, in Berlin rund 60% der Rechtsanwälte mindestens einen jüdischen Großelternteil.[3] Mehr als ein Drittel von ihnen hatte keine Bindung zu einer jüdischen Kultusgemeinde.

Der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen forderte im Frühjahr 1933, dass „alle Juden restlos aus jeder Form des Rechtslebens heraus müssen,“
und wollte sich damit der auch als Anhänger der Republik, engagierte Demokraten, Sozialisten oder Pazifisten verhassten Konkurrenten entledigen.
Rechtsanwälten, die auch nur einen jüdischen Großelternteil haben, konnte die Zulassung zum 30. September 1933 entzogen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen wurden Rechtsanwälte, die bereits seit dem 1. August 1914 zugelassen waren oder im Weltkrieg an der Front gekämpft hatten oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen waren. Neuzulassungen können auch dieser Gruppe versagt werden.

Durch dieses Gesetz verloren etwa 1.500 Rechtsanwälte ihre Zulassung. In einer Durchführungsverordnung vom 1. Oktober 1933[6] wurde den verbliebenen 2.900 jüdischen Kollegen zunächst der „volle Genuss der Berufsrechte“ zugesichert. Andererseits wurde von den Rechtsanwaltkammern der berufliche Verkehr mit ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälten als standeswidrig geahndet und ihre Beschäftigung unterbunden. Als Folge des auf dem Nürnberger Parteitag 1935 erlassenen Reichsbürgergesetzes wurden zunächst alle nach der Ausnahmeregelung im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums noch im Amt belassenen Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand versetzt.

Ingo Müller: Furchtbare Juristen.
Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. München 1987, ISBN 3-463-40038-3-------aus rezension " Zunächst gab es nach dem Krieg das Problem, dass natürlich ein Justizsystem mit ausgebildeten Juristen notwendig war, andererseits die Juristen unter den Berufsgruppen des Dritten Reiches mit die höchste Dichte an Parteimitgliedern hatte. Zwischen 90 und 95 % lag dieser Anteil reichsweit.
In ganz Bremen waren zwei Richter nicht vorbelastet. Von der anfänglichen scharfen Entnazifizierung mussten sich die Besatzungsmächte schnell verabschieden und so wurden recht bald selbst die Vorsitzenden von Sondergerichten als Mitläufer oder Unbelastete eingestuft um sie sofort wieder in das Justizsystem zu integrieren. (!!!!) Dieses und die Standesorganisation führte dazu, dass sich an diesem Gesamtbild nur recht wenig geändert hat:

Während der Zeit des Dritten Reiches entlassene oder emigrierte Juristen wurden in der Regel nicht mehr in das Justizsystem zurückgelassen,
die Richter und Juristen aus den "verlorenen" Reichsgebieten dagegen, wiederum fast alle "vorbelastet", nach und nach integriert.
nach dem krieg ,,,,," Ein weiteres beispiel lässt wiederum nur das Kopfschütteln zu: Ein Kommunist, von 1933 von Gericht in ein KZ verbannt, klagte auf eine Entschädigung und traf gleich wieder auf den Richter, der ihn ins KZ geschickt hatte: Der Antrag auf Entschädigung wurde abgelehnt, der Kläger musste sich anhören, dass er es wohl nie lerne! "

"Ingo Müller kann auch die These widerlegen, dass Richter, Gerichte und Staatsanwälte durchgehend nur geltendes Recht angewendet hätte: Zu häufig hat die oberste Instanz, das Reichsgericht, Urteile zurückgewiesen - die deutlich zu hart ausgefallen sind. Das spricht für die Willkür, zu der die Gerichte in der Lage waren und die dann scheinbar auch zunehmend die Arbeit der Gerichte kennzeichnete. ...

Das Reichsgericht freilich kann sich hier nicht moralisch läutern, denn auch dieses Gericht hat an einer drastischen Verschärfung der Urteile seinen Anteil gehabt.
Auffallend erscheint vor allem die Anbiederung an die neuen Herrscher nach der Machtergreifung. Die Tatsache, dass man sich unliebsamer Kollegen schnell selbst entledigte, der vorauseilende gehorsam und die unmenschliche Härte arbeitet Müller deutlich heraus. " " Skandalös freilich wirkt die Aufarbeitung der Geschichte. Allein schon, dass durch die politisch administrative Unfähigkeit der Anteil der belasteten Juristen im Justizwesen nach 1950 deutlich höher war als noch unter den Nationalsozialisten selbst macht fassungs - und sprachlos. Und auch die Tatsache, dass die Justiz die eigenen Interessen ganz massiv durchsetzen konnte, die Opfer aber in der Regel von den belasteten Juristen abgekanzelt worden sind."

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